Auszahlung

So wird ausgezahlt

Ihr erreichtes Guthaben wird Ihnen in der Regel ausgezahlt, wenn Sie die Regelaltersgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Das ist üblicherweise mit 67 Jahren. Sie können die Leistung aber schon vorzeitig ab Alter 60 (bei einem Eintritt bei JTI bis 2011) bzw. Alter 62 abrufen.

Ausgezahlt wird aber auch dann, wenn Sie vor Eintritt in den Ruhestand berufsunfähig werden oder versterben. Auch dann wird das Versorgungsguthaben an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt – plus eine zusätzliche Risikoversorgung.

Auszahlungsformen

Raten:

In der Regel wird Ihnen Ihr Versorgungsguthaben in 10 jährlichen Raten ausgezahlt. Die Auszahlung beginnt aus steuerlichen Gründen im Februar des Jahres nach Eintritt in den Ruhestand. Ihr Guthaben wird bis zur Auszahlung verzinst. Wenn Ihr angespartes Kapital nicht mehr als 15.000 € beträgt, wird Ihnen das gesamte Geld als Einmalkapital ausgezahlt.

Rente:

Mit Zustimmung von JTI können Sie sich Ihr Guthaben aber auch als lebenslange Rente auszahlen lassen. Hierfür wird Ihr Guthaben in monatliche Rentenleistungen umgerechnet. Ihre Rente erhöht sich jährlich um 1 %. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen (Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in, kindergeldberechtigte Kinder) eine Todesfallsumme im Wert von 60 % des verbleibenden Rentenanspruchs. Diese kann als Kapital, in Raten oder als Rente ausgezahlt werden.

 

Kapital:

Bis zu einem Guthaben von 15.000 € wird ein Einmalkapital ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt aus steuerlichen Gründen im Februar des Jahres nach Eintritt in den Ruhestand. Anders als die Rente können Einmalkapital und die Raten nach Beginn der Auszahlung frei vererbt werden.

Risiko

Invalidität

Der Risikoschutz ist ein extra-Plus für Ihre Absicherung, falls Sie vor dem Alter 60 invalide werden sollten oder sterben. Bis Alter 40 ist der Schutz besonders hoch, da Sie noch wenig Zeit hatten, Ihr Versorgungskonto zu füllen.

Wenn Sie vor Ihrem 60. Lebensjahr erwerbsunfähig ausscheiden, erhalten Sie eine Risikozusatzleistung. Bis zur Vollendung Ihres 40. Lebensjahres beträgt sie das 1,5-fache Ihrer aktuellen Jahresbezüge. Ab dem 40. Lebensjahr werden pro angefangenem Lebensjahr zwischen Alter 40 und Invalidität oder Todesfall 5 % von dieser Summe abgezogen. Dazu kommt natürlich immer das Guthaben auf Ihren Konten. Die Risikozusatzleistung wird in jährlichen Teilbeträgen ausgezahlt.  

Todesfall

Die gleiche Risikozusatzleistung wie im Invaliditätsfall wird im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Dazu zählen Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in und kindergeldberechtigte Kinder. Auch hier kommt das Guthaben auf Ihren Konten noch dazu. Hierbei kann das Aufbaukonto auch an eine:n Lebensgefährt:in ausgeschüttet werden.

Vorzeitiger Ruhestand

Sie können Ihre betriebliche Altersversorgung ab dem 60. (bei einem Eintritt bei JTI bis 2011) bzw. dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Auch beim vorzeitigen Ruhestand wird der aktuelle Kontostand ausgezahlt.

Wenn Sie sich für eine Rentenzahlung entscheiden, wird diese niedriger ausfallen, da sie über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird.

Das ist jetzt zu tun

Die Auszahlung muss formlos von Ihnen beantragt werden. Am besten senden Sie dazu einfach eine E-Mail an Ihre Personalabteilung (People & Culture). Die HPK stellt zu diesem Zweck ein Onlineportal zur Verfügung.

Steuern und Sozialabgaben

Ansparphase:

Auf die Beiträge von JTI fallen während Ihres Arbeitslebens keine Steuern an. Und für Ihre Beiträge auch nicht – wie das mit dem Steuern sparen läuft, wird hier erklärt.

Rentenphase:

Die Auszahlung wird regulär versteuert, wie früher Ihr Gehalt bei JTI. Allerdings sind Ihre Einkünfte im Alter in der Regel niedriger – und also auch Ihr Steuersatz, sodass Sie in der Regel weniger Steuern als während des Erwerbslebens zahlen. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nicht mehr. Es fallen jedoch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Es wird also auch der Anteil fällig, den früher der Arbeitgeber getragen hat.