Beiträge

So funktioniert‘s

Unsere Altersversorgung beruht auf drei Säulen: Sie erhalten von JTI automatisch einen Basisbeitrag zur Altersversorgung. Zusätzlich können Sie selbst mit eigenen Mitarbeiterbeiträgen aus dem Bruttoentgelt vorsorgen. Das wird von uns gefördert: Für Ihren Eigenbeitrag erhalten Sie von uns einen Zuschuss, den Matchingbeitrag.

Selbst vorsorgen lohnt sich doppelt. Denn Sie profitieren nicht nur vom Zuschuss, sondern auch vom Steuervorteil und von der langfristigen Verzinsung Ihrer Beiträge, die Ihnen sofort gutgeschrieben wird.

Beiträge

Das erledigen wir

Zusätzlich zu Ihrem Gehalt erhalten Sie Basisbeiträge zur Altersversorgung. Die Beiträge bestehen aus zwei Teilen: Der Sockelbeitrag beträgt für alle Vollzeitmitarbeiter:innen 200 €. Die Höhe des anderen Teils ist abhängig von Ihrem Gehalt: Bis zu einem Verdienst von 90.600 € pro Jahr (Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Renten­versicherung 2024) erhalten Sie einen Beitrag in Höhe von 2,5 % Ihres Bruttogrundgehalts plus Zielbonus und Jahressonderzahlung.

Wenn Ihr Verdienst höher ist, erhalten Sie für das Gehalt oberhalb der BBG 8,5 % als Beitrag.

Das gibt's dazu

Ihre Mitarbeiterbeiträge werden mit dem Matchingbeitrag bezuschusst: 50 % gibt’s von JTI nochmal obendrauf! Bei Tarifmitarbeiter:innen beträgt der JTI-Zuschuss maximal 2 % der BBG. Bei Vollzeit beträgt der Zuschuss also maximal 1.812 €. Für AT-Mitarbeiter:innen liegt das Limit des Matchingbeitrags bei Einkommen oberhalb der BBG bei 2 % der beitragsfähigen Bezüge, unterhalb bei ebenfalls 1.812 € (2 % der BBG).

Mit dem Rechner können Sie ausprobieren, wie Sie Ihre Beiträge optimieren können!

 

Das können Sie tun: Tarif

Als Tarifmitarbeiter:in können Sie eigene Mitarbeiterbeiträge in Ihre Altersversorgung einzahlen. Sie können bis zu 4 % der BBG steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Wenn Sie wollen, können Sie auch Ihre VWL (vermögenswirksame Leistung) hier einzahlen. Alle Beitragsbestandteile fließen in die Pensionskasse HPK. Nicht vergessen: JTI fördert Ihr Engagement: mit dem Matchingbeitrag.

Wenn Sie möchten, können Sie nochmal 4 % steuerfrei einzahlen. Auf diesen Teil fallen aber normale Sozialabgaben an und es gibt keinen Matchingbeitrag. Hier geht’s zur Teilnahmeerklärung.

Das können Sie tun: AT

Als außertarifliche:r Mitarbeiter:in können Sie ebenfalls eigene Mitarbeiterbeiträge einbringen. Bis zur Höhe von 4 % der BBG fließen diese in die Pensionskasse HPK. Alles, was Sie darüber hinaus investieren, fließt in das Aufbaukonto bei JTI Pension Plus. Der Mindestbeitrag zum Aufbaukonto beträgt 500 €. Insgesamt können Sie maximal 10 % Ihrer beitragsfähigen Bezüge in HPK und Aufbaukonto zahlen. Beide Investitionen fördert JTI mit dem Matchingbeitrag.

Zur Teilnahmeerklärung geht es hier lang.

Beispiel

65.000 € beitragsfähige Bezüge

 

Basisbeitrag von JTI

+

 

Freiwilliger Mitarbeiterbeitrag

+

 

Matchingbeitrag von JTI

+

 

Zinsen bei JTI

=

 

Versorgungskapital eines Jahres (Mindesthöhe)

So sparen Sie heute Steuern

Wenn Sie Beiträge zur Altersversorgung leisten, sparen Sie heute Steuern. Denn Ihre Beiträge werden direkt vom Bruttoentgelt abgezogen. Sie sind unbegrenzt steuerfrei und bis 3.624 € pro Jahr sozialabgabenfrei.

Erst nachdem der Beitrag abgezogen wurde, wird Ihr Bruttoentgelt versteuert. Der Abzug verringert also Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch verzichten Sie netto nur auf einen Teil Ihres Beitrags. Erst bei Auszahlung fallen Steuern an.

Durch die gesparten Sozialversicherungsbeiträge kann es zu etwas geringeren Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung kommen (z.B. Verringerung der gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente). Mit dem Matchingbeitrag sowie durch die Verzinsung der Beiträge wird die Reduzierung der gesetzlichen Rente i. d. R. mehr als ausgeglichen.

Zum Vergleich

Ohne BeitragMit Beitrag

Durch den Beitrag zur Altersversorgung sinkt die Bemessungsgrundlage für Ihre Abgaben. Dadurch fallen heute weniger Steuern und Sozialabgaben an. Das Nettoentgelt sinkt aufgrund der Steuerprogression nur um einen geringeren Betrag.

Ihr Beitrag

Ihr Brutto

Nettoverzicht

Ihr Netto

Das passiert mit dem Geld

01

Alle Beiträge zu JTI Pension Plus werden gleich bei der Einzahlung vorab verzinst, bis zum Alter 60. Dazu werden sie in Kapitalbausteine umgerechnet: Der Beitrag wird mit einem Altersfaktor multipliziert. Der Altersfaktor bildet die Zins- und Zinseszinsen sowie Invaliditäts- und Todesfallrisiken ab. Je jünger Sie sind, desto höher der Zinseszinseffekt bis 60 – und desto höher der Altersfaktor.

02

Welcher Zins steckt im Altersfaktor? Hierzu wird ein Referenzzins berechnet: Grundlage ist der gültige Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsunternehmen. Zusätzlich wird ein Zinsaufschlag von JTI in Höhe von 1,5 % dazugerechnet. Derzeit beträgt der Referenzzins 1,75 % p.a.

Die Vorabverzinsung im Kapitalbaustein erfolgt bis Alter 60. Ab 61 erhalten Sie eine jährliche Bonussumme. Diese entspricht einer Verzinsung Ihres gesamten Versorgungskontos mit dem Referenzzins.

03

Die Kapitalbausteine werden drei verschiedenen Konten gutgeschrieben: dem Basiskonto, dem Aufbaukonto und dem Pluskonto für die Matchingbeiträge. So können Sie immer verfolgen, wie sich Ihre Versorgung bei JTI zusammensetzt. Bei der Auszahlung erhalten Sie das gesamte Guthaben aller Ihrer Konten.

Das ist jetzt zu tun

Die Basisbeiträge und der Tarifzuschuss fließen automatisch. Um Ihre Mitarbeiterbeiträge einzubringen, müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Personalabteilung (People & Culture) senden. Das gleiche gilt für die VWL. Die Formulare können Sie hier herunterladen.